Wer ist teilnahmeberechtigt?
Reguläre Vollzeit- und Teilzeitkollegen (die mindestens 20 Stunden arbeiten) sind berechtigt, an den Leistungsplänen und -programmen von Alight teilzunehmen. Sie können
gegebenenfalls auch anspruchsberechtigte Angehörige (Ehegatten, inländische Lebenspartner und Kinder) abdecken.
Reguläre Vollzeit- und Teilzeitkollegen (die mindestens 20 Stunden arbeiten) sind berechtigt, an den Leistungsplänen und -programmen von Alight teilzunehmen. Sie können
gegebenenfalls auch anspruchsberechtigte Angehörige (Ehegatten, inländische Lebenspartner und Kinder) abdecken.